Climate Clinic
Jurist:innen recherchieren zu klimarechtlichen Themen
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Nachdem im ersten Teil der Reihe die Rechtfertigungsebene im Kontext von Klimaschutzstraftaten erläutert und im zweiten Teil der Reihe in die Problematik des zivilen Ungehorsams eingeführt wurde, setzen wir uns im dritten Teil der Reihe mit der Frage auseinander, ob rechtswidrig begangene Klimaschutzhandlungen auch zu einer Strafbarkeit der jeweiligen Aktivist:innen führen. Dabei geben die folgenden Ausführungen einen Überblick zu den bisherigen Ansichten der Rechtsprechung und Literatur.
Fridays for Future Hamburg wird ab Januar 2024 Unterschriften für die Volksinitiative „Hamburger Zukunftsenscheid“sammeln. Auch in Berlin gab es bis Anfang des Jahres den Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes. Doch was genau ist eigentlich ein Volksentscheid? Und wo liegt der Unterschied zwischen Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid? Wie läuft das Ganze ab und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Teile der Klimabewegung versuchen aktuell, ihre politischen Forderungen nicht mehr ausschließlich durch Petitionen, Protestzüge oder Hungerstreiks durchzusetzen, sondern verfolgen ihre Ziele auch mittels Straßenblockaden, Behinderungen von Braunkohleabbau oder dem Übergießen von Gemälden und anderen Installationen. Die Aktivisten berufen sich auf ein Recht zum zivilen Ungehorsam bzw. Widerstand und fühlen sich wegen der Klimakrise jedenfalls moralisch zum Handeln verpflichtet. Doch was bedeutet „ziviler Ungehorsam“ überhaupt? Dieser Beitrag soll dabei helfen, die in der Rechts- und Politikwissenschaft vertretenen Positionen zum Begriff zu erläutern.
Die wachsende Besorgnis über die Klimakrise und die dadurch vermehrt außergewöhnlichen Protestformen der Aktivist:innen eröffnen neue gesellschaftliche und insbesondere juristische Debatten. Gerade die gewählte Protestform des „zivilen Ungehorsams“ erhöht die Spannung zwischen Klimaschutz und Aufrechterhaltung der Rechtsordnung. Eine Einordnung.
Ein elementarer Ansatzpunkt für die, im Angesicht des Klimawandels notwendige gesamtgesellschaftliche Systemtransformation, sind die öffentlichen Haushalte und die staatlichen Finanzen. Durch verschiedene Instrumente wird versucht auf die Wirkungsmächtigkeit dieser einzuwirken, um diese einerseits auf die anstehenden Herausforderungen vorzubereiten und andererseits den Einfluss der Staatsfinanzen selbst für die Transformationsanstrengungen zu nutzen. Ein wichtiges Instrument dafür ist das sog. „Green Budgeting“.
Klimaklagen sind wohl das bekannteste und medienwirksamste Mittel der Durchsetzung von Klimaschutz durch das Recht. Welche Klagemöglichkeiten für Umweltverbände bestehen, erfährst du in diesem Beitrag.
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) - was regelt es und wie kann man tatsächlich Zugang zu den erfassten Informationen erlangen?
Das erfährst du in diesem Beitrag!
LULUCF steht für “Land Use, Land Use Change and Forestry”, auf Deutsch “Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft”.
Erfahre hier, was die Verordnung regelt und wie sie wirkt!
Unsere Mission
Gesellschaftliche Antworten auf die Herausforderungen des Klimawandels zu finden ist eine der größten Aufgaben unserer Zeit, bei der auch (angehenden) Jurist:innen eine besondere Verantwortung zukommt.
Wir als Climate Clinic nehmen uns dieser Verantwortung an, indem wir zu klimarechtlichen Themen recherchieren und diese insbesondere auch für Nichtjurist:innen aufbereiten.